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HAMBURG

Nachnennung:

Am 18. April 2017 ist für die Nachnennung eines Pferdes ein Betrag von 3.000 Euro zzgl.

MwSt. (Betrag incl. 3. Einsatz) zu entrichten. Weiterhin sind fällig die Einsätze 4 und 5;

wird das Pferd als Starter angegeben, ist außerdem der 6. Einsatz zu entrichten.

Am 01. Oktober 2017 (Tag der Starterangabe) ist für die Nachnennung eines Pferdes ein

Betrag von 15.000 Euro zzgl. MwSt. zu entrichten.

Verlangt werden mindestens 100 Nennungen.

Nennungsschluss: Donnerstag, 15. Dezember 2016, bis 24.00 Uhr

Starterangabe (schriftlich / online): Sonntag, 1. Oktober 2017, bis 14.00 Uhr

Nennungen, Streichungen und Starterangaben sind schriftlich / online zu

richten an:

Hamburger Trab-Zentrum e.V. HTZ

Luruper Chaussee 30, 22761 Hamburg

Tel.: + 49 (0) 40 / 899 65 8-0

Fax: + 49 (0) 40 / 899 65 830

E-Mail:

bahrenfeld@hamburgtrab.de

Möglichkeit der Online-Nennung unter

www.trabhamburg.de

Weitere Informationen / Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite www.

trabhamburg.de

unter »Allgemeine Bestimmungen« bzw. »Sonderbestim-

mungen«.

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