REGELMÄSSIGE VERANSTALTER

Der Hauptverband für Traberzucht e.V. informiert

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WIR ÜBER UNS

Der Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) ist nach dem deutschen Tierzuchtgesetz (TierZG) von der zuständigen Landesbehörde als Züchtervereinigung auf dem Gebiet der Traberzucht anerkannt.

Der sachliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Tierart Pferd, Rasse Deutscher Traber. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Führung des Zuchtbuches sowie die Aufsicht über die nach § 4 Ziff. 1 Nr. 1 TierZG durch den HVT mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragten Rennveranstalter. Der HVT erläßt die Zuchtbuchordnung, die die ordnungsgemäße Durchführung der Traberzucht im Rahmen des Tierzuchtgesetzes regelt, sowie die Trabrennordnung, das detaillierte Regelwerk für den gesamten Rennbetrieb. Nicht zuletzt vertritt der HVT die Interessen der deutschen Traberzucht und des deutschen Trabrennsports in internationalen Dachverbänden und nimmt die Aufgaben des Tierschutzes und der Dopingbekämpfung wahr.

Der HVT fördert und beaufsichtigt die Traberzucht und deren Leistungsprüfungen sowie andere Trabrennen im Zuständigkeitsbereich. Er trifft im Rahmen und nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Tierzuchtgesetzes und des Tierschutzgesetzes, unter Beachtung seiner Satzung und Ordnungen die erforderlichen Maßnahmen. Er überträgt seine eigene Verbandsstrafgewalt und die ihm von seinen korporativen Mitgliedern übertragene Vereinsstrafgewalt auf die in der Trabrennordnung vorgesehenen Rechtsorgane.

Eine dokumentierte Zuchtbuchführung besteht in der deutschen Traberzucht seit 1896 - also seit über 120 Jahren. Inzwischen umfasst das aktuelle Traber-Gestüt-Buch des HVT ca. 10.000 Traber.

Das Präsidium

Das Präsidium ist zuständig für: Erfüllung aller im Interesse von Traberzucht und Trabrennsport liegenden Aufgaben, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem ersten stellvertretenden Präsidenten, dem zweiten stellvertretenden Präsidenten und zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern. Drei Mitglieder des Präsidiums sollen Mitglieder gem. § 8 Abs. 1 der Satzung oder Delegierte der Mitglieder gemäß 8 § Abs. 2 Ziffer 1 bis 13 sein.

Nachstehend die Besetzung des derzeitigen Präsidiums:

Präsident: Peter Weihermüller
1. stellv. Präsident: Ulrich Mommert
2. stellv. Präsident: Christine Lampe
 
Präsidiumsmitglied: Dr. Anton P. Graßl
Präsidiumsmitglied: Dr. Claudia Platvoet
 

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